Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

1. Kapitalverkehrsfreiheit und Erwerb eines (ständigen) Wohnsitzes

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Voraussetzung zur Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit ist das Vorliegen einer grenzüberschreitenden Investition. Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit müssen aufgrund der Art 63 ff AEUV aufgehoben werden. EU- und EWR-Bürger können daher ohne Einschränkung in österreichische Immobilien investieren. Nach den Art 63 ff AEUV reicht dafür die bloße Ansässigkeit in einem EU-Land. Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch für EWR-Länder.

Ausnahmen und Vorbehalte finden sich in Art 65 AEUV. Demnach ist der nationale Gesetzgeber zur Beschränkung aus Gründen des Allgemeininteresses (zB iZm der Raumordnung, dem Steuerrecht oder dem Umweltrecht) unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermächtigt. ISd „Stillstandklausel“ dürfen nach Art 64 Abs 1 AEUV Beschränkungen hinsichtlich Angehöriger von Drittstaaten nur aufrecht gehalten werden, wenn sie bereits am bestanden haben.

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