Bergmann/Pinetz (Hrsg)

GebG | Gebührengesetz

Kommentar inkl. GSpG, VersStG und WerbeAbgG

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4024-2

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Bergmann/Pinetz (Hrsg) - GebG | Gebührengesetz

§ 14 TP 14 Zeugnisse

Christian Themel

Übersicht der Kommentierung


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I.
Tatbestand
311
II.
Gebührenfreie amtliche Mitteilung, Bescheide und amtliche Bescheinigungen
1217
III.
Gebührenbefreite Zeugnisse
A.
Armutszeugnisse, auch als Beilagen stempelpflichtiger Eingaben und Protokolle (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 1)
B.
Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 2)
C.
Zeugnisse in Unterrichtsangelegenheiten (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 4)
D.
Zeugnisse in Studienangelegenheiten (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 6)
E.
Zeugnisse, die aus Sanitätsrücksichten von einer öffentlichen Behörde oder einem Amte gefordert werden (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 8)
22, 23
F.
Klauseln, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften einzelnen Urkunden der Kontrolle wegen oder zur Beglaubigung amtlich beigefügt werden müssen (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 12)
2426
G.
Auszüge aus Tauf-, Geburts-, Trauungs- und Sterberegistern und aus dem Partnerschaftsbuch (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 15)
H.
Ursprungszeugnisse sowie auf Handelsrechnungen angebrachte Vidierungsvermerke, die von in- oder ausländischen Einfuhrbehörden bei der Eingangsabfertigung von Waren verlangt werden (§ 14 TP 14 Abs 2 Z 18)
I.
An- und Abmeldevermerke, die von den Meldebehörden anlässlich der An- od...

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