Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 137 Amtsdauer

Haslinger

Anmerkung

1) Vgl § 425 ASVG.

Entscheidung

1) Es besteht kein Zweifel daran, dass das Mitglied eines Verwaltungskörpers auch nach Erlöschen der Amtsdauer des Verwaltungskörpers während der Weiterführung der Geschäfte bis zur Einrichtung des neuen Verwaltungskörpers iSd § 425 ASVG weiterhin „sein Amt“ ausübt ().

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