Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 48b Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 111/2010

Paul Haslinger

1

Mit dem BudgetbegleitG 2011 wurde der für die Pflegegeldstufe 1 erforderliche Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden auf mehr als 60 Stunden, jener für die Stufe 2 von mehr als 75 Stufen auf mehr als 85 Stunden ab angehoben.

2

§ 48b Abs 2 ist – auch im Hinblick auf befristet gewährtes Pflegegeld – vom Grundsatz getragen, dass allein wegen der Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen in § 4 Abs 2 BPGG idF des BudgetbegleitG 2011, BGBl I 2011/111, eine Minderung oder Entziehung eines rechtskräftig zuerkannten Pflegegeldes nicht zulässig ist. In diesem Sinn kann eine wesentliche Änderung im Ausmaß des Pflegebedarfs, die zur Minderung oder Entziehung berechtigt, nur dann angenommen werden, wenn diese so ein Ausmaß erreicht, dass auch nach der Rechtslage zum eine Minderung oder Entziehung zulässig wäre. Wenn daher bspw das Ausmaß der Pflegestufe 2 auch nach der früheren Regelung nicht mehr erreicht wird, wohl aber jenes nach Pflegestufe 1 (iSd früheren Regelung), so ist das Pflegegeld nicht zur Gänze zu entziehen, sondern nach der zum maßgeblichen Rechtslage, also mit Pflegestufe 1, weiter zu gewähren (RS01...

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