Eisenberger/Brenneis

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

Praxisbezogene Gesamtdarstellung – Die wichtigsten baurechtlichen Begriffe im Überblick – Aktuelle Gesetzestexte OIB-Richtlinien

4. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3821-8

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Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (4. Auflage)

S. 14718. Festlegung der Bebauungsdichte (§ 30 Abs 4 und 5 StROG; Bebauuungsdichteverordnung)

Die Gemeinde ist verpflichtet, für alle Baugebiete eine mindest- und höchstzulässige Bebauungsdichte festzulegen. Innerhalb welchen Rahmens diese Festlegung zu erfolgen hat, wird in der Bebauungsdichteverordnung geregelt. Diese Verordnung (LGBl 38/1993 idF LGBl 51/2023) wurde von der Landesregierung auf Grundlage von § 30 Abs 5 StROG erlassen. Bei der Bebauungsdichte handelt es sich – wie bereits unter Pkt 4.8. erläutert – um die Verhältniszahl, die sich aus der Teilung der Gesamtfläche der Geschoße durch die zugehörige Bauplatzfläche ergibt.

Gemäß § 2 Bebauungsdichteverordnung gelten folgende Mindest- bzw Höchstwerte für die einzelnen Baugebiete:


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reine Wohngebiete
0,2 bis 0,8
allgemeine Wohngebiete
0,2 bis 1,5
Kerngebiete
0,5 bis 2,5
Gewerbegebiete
0,2 bis 2,5
Industriegebiete 1
0,2 bis 2,5
Industriegebiete 2
0,2 bis 2,5
Gebiete für Einkaufszentren 1
0,5 bis 2,5
Gebiete für Einkaufszentren 2
0,5 bis 2,5
Dorfgebiete
0,2 bis 1,5
Kurgebiete
0,2 bis 0,8
Erholungsgebiete
0,2 bis 0,8
Zweitwohnsitzgebiete
0,2 bis 0,8

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bebauungsdichte über- bzw unterschritten werden. In Gebieten, die bei Inkrafttreten der Verordnung überwiegend bebaut sind, können d...

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