Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

Art. 21 Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung

Melhardt

UStR zu Art. 21:


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Rz
1. Nichtunternehmer
2. Fahrzeugeinzelbesteuerung
3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
3.1 Allgemeines
3.2 Rechtliche Grundlagen für die ZM
3.3 Betroffene Unternehmer
4. Ig Warenlieferung
4.1 Ig Lieferungen
4.2 Ig Verbringungen
4.3 Dreiecksgeschäfte – Unternehmer ist Lieferer
4.4 Dreiecksgeschäfte – Unternehmer ist Erwerber
4.5 Übergang der Steuerschuld gemäß Art. 196 MWSt-RL 2006/112/EG idF Richtlinie 2008/8/EG (Rechtslage ab )
5.
derzeit frei
6. Angaben in der ZM
7. Zeitlicher Bezug der ZM
8. Änderung der Bemessungsgrundlage iZm der ZM
8.1 Berichtigung der ZM
8.2 Berichtigungsmeldung
9. ZM als Steuererklärung – Verspätungszuschlag
10. Elektronische Übermittlung der Daten
11. Gesonderte Erklärung von ig Lieferungen

1. Nichtunternehmer

4131

Gem Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch

  • für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Art. 1 Rz 3585 bis 3588) oder eine gem Art. 25 Abs. 5 UStG 1994 übergegangene Steuer beim Dreiecksgeschäft (siehe Art. 25 Rz 4291 bis 4296a) zu entrichten haben und

  • für Personen, die keine Unternehmer sind und Steuerb...

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