Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

§ 25a Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen

Melhardt

UStR zu § 25a:


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Rz
1. Voraussetzungen
2. Sonderregelung für den Nicht-EU-OSS
3. Umrechnung von Werten in fremder Währung, Aufzeichnungspflichten und Wegfall der Sonderregelung

1. Voraussetzungen

3431

Im Drittland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 im Gemeinschaftsgebiet ausführen, können sich – unter bestimmten Bedingungen – dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst zu werden. Entscheidet sich der Unternehmer dafür, sich in Österreich erfassen zu lassen, gilt die Sonderregelung des § 25a UStG 1994. Die Umsätze sind dann elektronisch über den Nicht-EU-OSS (https://non-eu-moss-evat.bmf.gv.at) zu erklären. Bis können im Drittland ansässige Unternehmer den Nicht-EU-OSS nur für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Fernseh- und Rundfunkleistungen, die an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer erbracht werden, verwenden.

Für einen Überblick über die verschiedenen One-Stop-Shop-Sonderregelungen ab nach Leistungserbringer (EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer) und Umsatz siehe R...

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