Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

§ 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung

Melhardt

UStR zu § 20:


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Rz
1. Veranlagungszeitraum
1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum
1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum
1.3 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung
1.4 Berechnung der Steuer
2. Vorsteuerabzug für den Veranlagungszeitraum
2.1 Umfang des Vorsteuerabzugs
2.2 Abziehbare Vorsteuern
2.3 Vorsteuerabzug bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
3. Kürzerer Veranlagungszeitraum
4. Umrechnung von Werten in einer anderen Währung
5. EUSt
derzeit frei

1. Veranlagungszeitraum

1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum

2681

Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe § 20 Rz 2682 bis 2684 und Rz 2711.

1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum

2682

Der Unternehmer kann dieses unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG 1994 durch eine gegenüber dem Finanzamt abgegebene schriftliche Erklärung als Veranlagungszeitraum wählen (zur Erklärung siehe § 20 Rz 2685 und 2686).

2683

Hat sich der Unternehmer für ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch auf dem Gebiet der USt entschieden, so ist es ihm nicht möglich, wieder auf das Kalenderjahr als Vera...

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