Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

§ 8 Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr

Melhardt

UStR zu § 8:


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Rz
1. Voraussetzungen
1.1 Einfuhr oder Erwerb zum Zweck der Lohnveredlung
1.2 Sonstige Voraussetzungen
2. Ausländischer Abnehmer
s. Rz 1059–1064
3. Ausfuhrnachweis
s. Rz 1075–1102

1111

Die Steuerfreiheit für Lohnveredlungen ergänzt ua. jene für Ausfuhrlieferungen. Gegenstände der Ausfuhr können vor der Ausfuhr von einem anderen Unternehmer be- und verarbeitet werden. Auch diese Be- und Verarbeitung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen steuerfrei belassen werden.

1. Voraussetzungen

1.1 Einfuhr oder Erwerb zum Zweck der Lohnveredlung

1112

Eine steuerfreie Lohnveredlung liegt nur vor, wenn der Auftraggeber den Gegenstand zum Zweck der Lohnveredlung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt oder zu diesem Zweck im Gemeinschaftsgebiet erworben hat. Der Zweck der Lohnveredlung muss zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Einfuhr bereits gegeben sein, jedoch muss die Veredlung nicht der Hauptzweck oder der ausschließliche Zweck für die Einfuhr oder für den Erwerb sein.

Beispiel:

A mit Wohnsitz in der Schweiz erwirbt vom Privaten P in Wien ein Gemälde und lässt dies dort von U restaurieren, um es anschließend in die Schweiz zu exportieren. Hauptzweck des E...

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