Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4358-8

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 3 Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit

Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überstunde und Mehrstunde
A.
Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden
15
B.
Teilzeit
68b
C.
Anordnung von Überstunden
914
D.
Entlohnung von Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden
II.
Sonntagsarbeit
1620
III.
Feiertagsarbeit
2125a
IV.
Nachtarbeit
2629
V.
Schichtarbeit
3033

I. Überstunde und Mehrstunde

A. Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden

1

Überstundenarbeit liegt nach § 6 AZG vor, wenn entweder

  • die Grenzen der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden oder

  • die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.

Wird in einer Woche an einem Tag die tägliche Normalarbeitszeit überschritten, führt dies nicht zu einer Doppelbetrachtung bei der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Beispiel:

An einem Montag wird die tägliche Normalarbeitszeit überschritten, an den anderen Tagen nicht. Durch diese am Montag geleisteten Überstunden wird letztlich auch die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten. Überstunden fallen nur am M...

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