Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4358-8

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 6a Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
14
II.
Aufbau des Zeitguthabens
57a
III.
Abbau des Zeitguthabens
811
IV.
Schichtarbeit

I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells

1

Das Arbeitszeitmodell „Andere Verteilung der Normalarbeitszeit“ bedarf bis zu einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen keiner besonderen Vereinbarung (§ 19c AZG bleibt jedoch auch hier beachtlich). Soll der Durchrechnungszeitraum 13 Wochen übersteigen, bedarf es dazu einer Vereinbarung.

2

Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit Einzelvereinbarungen. Dadurch kann der Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei Rz 7a.

3

Muster für eine Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Zwischen der Firmenleitung .....

und dem Betriebsrat der Firma .....

wird folgende Arbeitszeitregelung getroffen:

Abschnitt 1: Arbeitszeiteinteilung – Zeitausgleich

1.1

Gemäß § 6a Z 2 des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie wird vereinbart, ...

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