Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4358-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 2 Geltungsbereich

Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gesetzliche Grundlagen
1
II.
Räumlicher Geltungsbereich
2
III.
Persönlicher Geltungsbereich
A.
Arbeitnehmer – Begriff und Abgrenzungsfragen
3, 3a
B.
Leitende Angestellte
4
C.
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
57
D.
Direktoren und Prokuristen
8, 9
E.
Volontäre
IV.
Fachlicher Geltungsbereich
10, 11
V.
Zeitlicher Geltungsbereich
VI.
Kollision von Kollektivverträgen

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 1–4.

II. Räumlicher Geltungsbereich

2

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 5–8.

III. Persönlicher Geltungsbereich

A. Arbeitnehmer – Begriff und Abgrenzungsfragen

3

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1, und zwar

  • zur Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen Rz 11,

  • zur Abgrenzung der Arbeiter und der Angestellten Rz 14–18,

  • zu den Lehrlingen Rz 20–21 (beachte aber im Folgenden auch die Ausführungen in Rz 3a) und

  • zu den Praktikanten und Volontären Rz 22–25 (beachte aber im Folgenden auch die Ausführungen in Rz 9a).

3a

Der KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie nennt bestimmte Lehrberufe, die ihm unterliegen. Daraus ist im Umkehrschluss zunächst zu schließen, dass andere Lehrverhältnisse diesem KollV nich...

Daten werden geladen...