Mock/Zoppel (Hrsg)

ReO I Restrukturierungsordnung

Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4529-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mock/Zoppel (Hrsg) - ReO I Restrukturierungsordnung

§ 20 Umfang der Vollstreckungssperre

Kevin Labner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Normzweck und Systematik
13
II.
Betroffene Forderungen und Gläubiger
48
III.
Zwangsstundung und Aufschiebung (Verweis auf § 11 Abs 2 und 3 IO)
A.
§ 11 Abs 2 IO: Zwangsstundung der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
918
B.
Zu § 11 Abs 3 IO: Aufschiebung anhängiger Exekutionsverfahren
1921
IV.
Objektive Reichweite
A.
Exekution in bewegliches/unbewegliches Vermögen
22, 23
B.
Bereichsausnahme für „Forderungen des Schuldners“ in § 20 Abs 1 Satz 2
2426
C.
Rückschlagsperre nach § 20 Abs 1 Satz 3 iVm § 12 IO
2733
D.
Reichweite und Rechtsfolgen der außergerichtlichen Verwertungssperre
1.
Sachlicher Anwendungsbereich: bewegliche und unbewegliche Gegenständen
3439
2.
Aufrechnung als außergerichtliche Verwertung?
3.
Effektuierung der Verwertungssperre bezüglich außergerichtlicher Verwertung
4147

I. Normzweck und Systematik

1

Entsprechend der Marginalrubrik regelt § 20 den subjektiv-objektiven Umfang der Vollstreckungssperre; mithin, welche Forderungen bzw welche Gläubiger/-klassen (und ihre Forderungen) von der Vollstreckungssperre umfasst sind (dazu auch noch § 19 Abs 3, § 21 Abs 2 Satz 1). Er legt damit die effektive Reichweite der Vollstreckungssperre fest.

2

Hervorzuheben is...

Daten werden geladen...