Michael (Hrsg.) Lang/Josef (Hrsg.) Schuch/Claus (Hrsg.) Staringer

Quellensteuern

1. Aufl. 2010

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Quellensteuern (1. Auflage)

S. 189

Oliver-Christoph Günther/Lisa Paterno

S. 191I. Steuerabzug und einkommensteuerliche Haftungstatbestände

Im gesetzlichen Regelfall wird die Einkommensteuer durch Festsetzung im Veranlagungsweg erhoben. Fallweise erfolgt die Besteuerung durch Steuerabzug an der Quelle. Eine Eigenart der Quellensteuern ist die Unterscheidung zwischen Steuerschuldner einerseits sowie Entrichtungs- und Haftungsverpflichtetem andererseits. Das Nebeneinander von Steuer- und Haftungsschuldverhältnis ist zum einen durch den Gedanken der Vereinfachung begründet. Das Steuerabzugsverfahren ist nämlich unter anderem auf Rechtsverhältnisse anzuwenden, die typischerweise in großer Zahl auftreten. Die Konzentration der Abgabenberechnung, -einhebung und -abfuhr beim Abzugsverpflichteten erleichtert die Steuererhebung für den Steuergläubiger wesentlich. Zum anderen verfolgen Abzugsteuern einen Sicherungszweck: Beispielsweise unterliegen dem besonderen Steuerabzug gemäß § 99 EStG Einkünfte aus Tätigkeiten, die in der Regel nur begrenzt im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Steuererhebung im Abzugsweg kann aber auch in der besonderen Beweglichkeit der Einkünfte begründet sein. Folglich ergibt sich die Rechtfertigung für die Be...

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