Michael (Hrsg.) Lang/Josef (Hrsg.) Schuch/Claus (Hrsg.) Staringer

Quellensteuern

1. Aufl. 2010

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Quellensteuern (1. Auflage)

S. 67

Daniela Hohenwarter-Mayr/Franz Koppensteiner

S. 69I. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Standortbestimmung

Als „Quellensteuer“ bezeichnet man im Ertragsteuerrecht gemeinhin die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer im Wege eines direkten Abzugs an der Einkunftsquelle. Die Steuer wird unmittelbar an der Quelle einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Quellensteuern stellen somit keine eigenständigen Steuerarten dar, sondern umschreiben lediglich Erhebungsformen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Gegenstand dieses Beitrags ist die Erhebung von Quellensteuern im Verhältnis zu Drittstaaten; die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine solche Quellenbesteuerung auszuloten und ihre Grenzen abzustecken, ist sein Bestreben. Im Zentrum der Betrachtung steht daher ausschließlich die Perspektive des Quellenstaats, nicht hingegen jene des Ansässigkeitsstaats (wie sie etwa für die Frage einer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Anrechnung von Quellensteuern entscheidend ist).

Da sich der Beitrag mit der Erhebung von Quellensteuern im Verhältnis zu Drittstaaten beschäftigt, gilt es zunächst den Inhalt festzumachen, der dem Begriff „Drittstaat“ beizume...

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