BankArchiv - ÖBA

Newsline

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202401000101

Aufsatz von Franz Rudorfer, ÖBA 1/2024, 1

Neues in Kürze

International

EBA veröffentlicht Bericht über die Rolle von Umwelt- und Sozialrisiken im aufsichtsrechtlichen Rahmenwerk

ÖBA 1/2024, 14

Adaptierte EZB-Leitlinie über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation

ÖBA 1/2024, 16

Börseblick

Schlusssprint?. https://doi.org/10.47782/oeba202401001701

Aufsatz von Bernhard Haas, ÖBA 1/2024, 17

Fachbeiträge

Kreditbearbeitungsentgelt 2

Die Saga von der

Aufsatz von Markus Kellner, ÖBA 1/2024, 18

Das qualifizierte Nachrangdarlehen in der Rsp des OGH

Besprechung von , , , , , , , und

Aufsatz von Lukas Herndl, ÖBA 1/2024, 27

Berichte und Analysen

Decentralized Finance (DeFi)

Ein Literature Review aus Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlicher Perspektive mit praktischen Implikationen

Aufsatz von Josef Bergt, ÖBA 1/2024, 35

Was ist eigentlich …Emotional Leadership?

https://doi.org/10.47782/oeba202401004501

Aufsatz von Ewald Judt und Claudia Klausegger, ÖBA 1/2024, 45

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen: Kündigungsrecht; Kontoführungsentgelt; Zustimmungsfiktion

ÖBA 1/2024, 47

Zur Einlösung der Pfandforderung aufgrund eines Veräußerungs- und Belastungsverbots

ÖBA 1/2024, 54

Bankgeheimnis und Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB

ÖBA 1/2024, 54

Insolvenzanfechtung: Aus strafbaren Handlungen erlangte Gelder.

ÖBA 1/2024, 55

EKEG: Garantieerklärung eines Gesellschafters.

ÖBA 1/2024, 57

Zur Reichweite eines Vergleichs über Haftungen aus Bürgschaft.

ÖBA 1/2024, 58

Verein als Unternehmer iSd § 1 KSchG.

ÖBA 1/2024, 59

(Kein) Rechtsmissbrauch bei Rücktritt nach § 12 FAGG.

ÖBA 1/2024, 61

Fernabsatzgeschäft via E-Mail.

ÖBA 1/2024, 64

Aufrechnung als Oppositionsgrund.

ÖBA 1/2024, 64

Abtretung von Gewährleistungsansprüchen beim Finanzierungsleasing.

ÖBA 1/2024, 65

Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)

Für die Beurteilung der Transparenz und möglichen Missbräuchlichkeit einer Klausel, die den variablen Zinssatz eines Hypothekardarlehensvertrages regelt und sich dazu auf einen durch ein amtlich veröffentlichtes Rundschreiben festgelegten Index bezieht, ist auch der Inhalt eines anderen amtlichen Rundschreibens von Bedeutung, das Informationen über die Anpassung dieses Index an den Marktzinssatz enthält. Entscheidend ist zudem, ob diese Informationen einem Durchschnittsverbraucher ausreichend zugänglich sind.

Aufsatz von Brigitta Lurger und Maximilian Korp, ÖBA 1/2024, 66

Zur Aufrechterhaltung eines Vertrags, der eine missbräuchliche Klausel enthält, deren Aufhebung zur Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses führen würde, steht es der Verbraucherin offen, auf den Schutz des Art 6 Klausel-RL zu verzichten. Eine Änderung der missbräuchlichen Klausel kann von der Verbraucherin in diesem Fall hingegen nicht beantragt werden. Denn zunächst muss das Gericht die (für die Verbraucherin besonders nachteiligen) Folgen der Gesamtnichtigkeit des Vertrages prüfen und, wenn es keine geeignete dispositive Bestimmung des nationalen Rechts gibt, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbraucherin vor diesen Folgen zu schützen.

ÖBA 1/2024, 72

Buchbesprechung

Decentralized Finance Unmasked

Behavioral Finance and Public Policy Insights on Financial Market Regulation. https://doi.org/10.47782/oeba202401007601

Aufsatz von Otto Lucius, ÖBA 1/2024, 76