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ÖBA 1, Jänner 2024, Seite 55

Insolvenzanfechtung: Aus strafbaren Handlungen erlangte Gelder.

§§ 27, 28 IO; § 82 GmbhG; § 159 StGB.

https://doi.org/10.47782/oeba202401005501

Auch Zahlungen an Dritte aus Mitteln des Schuldners, die er aus strafbaren Handlungen erlangt hat, können gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen sein, deren Anfechtung befriedigungstauglich ist.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Gegen die Zweitbekl erging am ein rkes Anerkenntnisurteil, in dem sie zur Zahlung des Klagsbetrags samt Zinsen und Kosten verpflichtet wurde.

[2] Die H GmbH (idF: Schuldnerin) betrieb ein Transportunternehmen. Im September 1991 übernahm die Zweitbekl die Geschäftsführung und alle Gesellschaftsanteile. Faktisch führte sie das Unternehmen zunächst mit ihrer Schwester M N, die für die Buchhaltung verantwortlich war. Nach deren Tod am übernahm W S diese Aufgabe. Die Erstbekl ist die Adoptivtochter und Erbin von M N.

[3] Die Schuldnerin verfolgte den Zweck, der Zweitbekl, M N und der Bekl, die durch ihr Zusammenwirken (auch mit W S) ein kriminelles Komplott bildeten, ein regelmäßiges Einkommen durch Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug zu verschaffen. Auf den Konten der Schuldnerin wurden fiktive Aufwendungen und Erlöse verbucht, die als Grundlage ...

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