Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 111 Inhalt der Bewilligung

Braumüller/Gruber

Anmerkungen

1) Rechtsprechung zum Ermittlungsverfahren, die sich spezifisch auf einzelne Bestimmungen des WRG bezieht, wurde bei den einzelnen Bewilligungstatbeständen und den für das relevante Thema bestimmenden Normen (zB § 12 zur Beeinträchtigung fremder Rechte, § 102 zur Parteistellung, § 138 zu wasserpolizeilichen Aufträgen) berücksichtigt.

2) § 111 Abs 1 zweiter Satz über den vorbehaltenen Bescheid zur Zwangsrechtsbegründung ist nicht nur wegen der uU langen Periode der Rechtsunsicherheit problematisch: Da danach zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht feststehen muss, ob Zwangsrechte notwendig sind und welche (arg „Gegenstand“), kann kaum beurteilt und darüber entschieden werden, ob die Einräumung von Zwangsrechten zugunsten des Projektes überhaupt zulässig ist (vgl zu den Voraussetzungen einer Enteignung vor allem die Rsp bei § 60); siehe zu diesem Thema E 67 ff sowie § 111a, wonach in einer Grundsatzgenehmigung zumindest darüber abgesprochen werden muss, ob die Zwangsrechtseinräumung zulässig ist (siehe dazu E 3 ff bei § 111a).

3) Welches Maß der Wasserbenutzung iSd § 111 Abs 2 eingeräumt werden darf, ergibt sich insb aus § 12 Abs 1 und § 13; vgl ...

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