Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 46 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB RV 936 BlgNR XXIV. GP

„Zu § 46:

Nach Abs. 1 …

Nach Abs. 2 …

Abs. 3 stellt klar, dass das TAG auch für Bühnenarbeitsverhältnisse iSd SchauspG gilt, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem liegt. Für zum laufende Gast(spiel)verträge gilt weiterhin § 52 SchauspG.

Abs. 4 und 5 ordnet – spiegelbildlich zu Abs. 1 und 2 – entsprechend den legistischen Richtlinien das Außerkrafttreten des SchauspG mit den vorgesehenen Übergangsbestimmungen an.

Abs. 6 ordnet an, dass in anderen Bundesgesetzen getroffene Verweise auf das SchauspG künftig als Verweise auf das TAG gelten. Für den Bereich des Arbeitsrechts nehmen die Art. 2 bis 5 dieses Bundesgesetzes die erforderlichen Anpassungen vor.

Abs. 7 stellt klar, dass bestehende kollektivvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen über die wöchentliche Ruhezeit durch das In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes nicht berührt werden, soweit sie auch nach diesem Bundesgesetz hätten abgeschlossen werden können. Sie müssen daher inhaltlich den §§ 17 oder 44 entsprechen. Für Betriebsvereinbarungen kommt als weitere Voraussetzung hinzu, dass entweder kein Kollektivvertrag abg...

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