Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 27a Datenübermittlung

Andreas Gerhartl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Übermittlungspflicht
 
 
A.
Für das AMS
1
 
B.
Für andere Behörden
2
II.
Statistische Aufgaben
3

I. Übermittlungspflicht

A. Für das AMS

1

Zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben benötigen die Abgabenbehörden bestimmte Daten, die beim AMS aufliegen, weil nur dann bei Antreffen einer ausländischen Arbeitskraft im Betrieb im Rahmen der Kontrolle zweifelsfrei beurteilt werden kann, ob es sich um einen legal oder illegal beschäftigten Ausländer handelt. Deshalb sind die Geschäftsstellen des AMS dazu verpflichtet, alle notwendigen persönlichen, auf das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis bezogenen Daten von ausländischen Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern automationsunterstützt in einer für die Abgabenbehörde technisch geeigneten Form kostenlos zu übermitteln.

B. Für andere Behörden

2

Umgekehrt sind auch die Abgabenbehörden dazu verpflichtet, den Geschäftsstellen des AMS alle zur Wahrnehmung der nach dem AuslBG übertragenen Aufgaben notwendigen Daten, die sie im Rahmen von Kontrollen oder bei der Führung der zentralen Verwaltun...

Daten werden geladen...