Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 23 Ausländerausschüsse der Landesdirektorien

Andreas Gerhartl

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Kompetenzen
2

I. Grundsätzliches

1

Gemäß § 14 AMSG kann das Landesdirektorium insbesondere zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse sowie zur Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung der der jeweiligen Landesorganisation des AMS obliegenden Aufgaben Ausschüsse einsetzen. Der Ausländerausschuss iSd § 23 ist durch seine ausdrückliche gesetzliche Verankerung aber wohl verpflichtend zu bilden.

Der Ausländerausschuss hat die ihm gesetzlich eingeräumten Rechte wahrzunehmen. Dazu gehört bspw das Anhörungsrecht (im Einzelfall) vor Erstellung eines Gutachtens für selbständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer (§ 24).

II. Kompetenzen

2

Im Unterschied zum Ausländerausschuss gemäß § 22 kommen den Ausländerausschüssen iSd § 23 aber auch über eine Anhörung hinausgehende Mitwirkungsrechte zu. So können diese generelle Richtlinien für die Durchführung der Anhörung (pauschale Befürwortungen) erstellen (§ 20 Abs 2).

Werden in einem konkreten Verfahren die anhörungsberechtigten Gremien nicht beigezogen bzw wird ihre Anhörung unterlassen, so kann jedenfalls die Partei des Verfahrens diese Verfahrensverletzung a...

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