Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 229 Verfahrensmissbrauch

Sieglinde Gahleitner

RV [16]

Zu § 229:

Diese Bestimmung sieht in Umsetzung der Missbrauchsregelung in Art. 11 der Richtlinie 2001/86/EG in ihrem Abs. 1 vor, dass die Europäische Gesellschaft nicht dazu missbraucht werden darf, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten, wobei Missbrauch insbesondere im Fall von Änderungen der Struktur der Europäischen Gesellschaft anzunehmen ist, die geeignet sind, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten. Für den Fall des Vorliegenssolcher Änderungen der Struktur der Europäischen Gesellschaft werden Neuverhandlungen nach den Bestimmungen des § 228 (siehe die Erläuterungen zu dieser Bestimmung) angeordnet.

Abs. 2 sieht in diesem Zusammenhang eine Verlagerung der Beweislast vor, und zwar für alle Tatbestände, die eine Änderung der Struktur der Europäischen Gesellschaft im Sinne des § 228 Abs. 2 darstellen und in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Gesellschaft stehen. Für die Festlegung dieses Zeitraumes wird eine Frist von einem Jahr ab Eintragung der Europäischen Gesellschaft als angemessen erachtet. Die vorgesehene Umkehr der Beweislast ist deswegen gerechtferti...

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