Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Christoph Ritz/Birgitt U. Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 56.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 56 Abs 1 VwGG (idF BGBl I 2013/33) entspricht im Wesentlichen dem bisherigen (den Aufwandersatz in Fällen einer Säumnisbeschwerde betreffenden) § 55 Abs 1 VwGG.

Ein Fall des § 47 Abs 2 Z 1 VwGG ist der Anspruch auf Aufwandersatz des Revisionswerbers im Fall der Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses oder Beschlusses oder der Entscheidung in der Sache selbst.

Kein Aufwandersatz steht nach § 56 Abs 2 Z 1 VwGG zu,

  • wenn das Verwaltungsgericht Gründe nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Erlassung des Erkenntnisses oder Beschlusses unmöglich gemacht haben, und

  • diese Gründe dem Antragsteller vor Einbringung des Fristsetzungsantrages bekannt gegeben hat.

Diese Bestimmung folgt dem Vorbild des bisherigen § 55 Abs 2 VwGG. Die diesbezügliche Judikatur hat als einen solchen triftigen Grund (iSd § 56 Abs 2 Z 1 VwGG) beispielsweise angesehen, dass der Verwaltungsakt in Verstoß geraten ist und der Beschwerdeführer der Aufforderung der belangten Behörde, an der Rekonstruktion des Aktes mitzuwirken (ihr eine Gleichschrift der Berufung zur Verfügung zu stellen), nicht nachgekommen ist.

Maßgeblich sind nur dem Beschwerdeführer (bzw nunmehr dem Antragsteller) rechtzeitig bekannt gegebene G...

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