Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Christoph Ritz/Birgitt U. Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 256.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

Die Neufassung des § 256 BAO (durch das FVwGG 2012) ersetzt in dessen Abs 1 die Wortfolge „zur Niederschrift (§ 87)“ durch das Wort „mündlich“.

Die Möglichkeit der Zurücknahme nach § 256 Abs 1 BAO besteht nicht nur für Bescheidbeschwerden, sondern auch zufolge § 283 Abs 7 lit b BAO für Maßnahmenbeschwerden und zufolge § 284 Abs 6 lit a BAO für Säumnisbeschwerden. Sie besteht weiters für Vorlageanträge (nach § 264 Abs 4 lit d BAO).

§ 256 Abs 2 BAO (Zustimmung zur Zurücknahme durch alle, die der Beschwerde beigetreten sind) gilt nur für Bescheidbeschwerden.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage (Gegenstandsloserklärung der Berufung bzw des Vorlageantrages durch Bescheid) hat ab die Gegenstandsloserklärung zu erfolgen

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