Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Praxiskommentar

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3497-5

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Bydlinski/Köll/Milla/Reichel - APRÄG 2016 | Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

§ 9

Bydlinski/Köll/Milla/Reichel

ErläutRV zu § 9 der Anlage zu § 24 SpG

Die FMA ist auch zu verständigen, wenn die Redepflicht ausgeübt wurde. Dies gilt unter anderem auch bei Ausübung der Redepflicht bei Stiftungen.

Praxiskommentierung

Gemäß dem neuen Abs 3 ist vorgeschrieben, dass die FMA zu verständigen ist, wenn die Redepflicht gemäß § 273 UGB ausgeübt wurde. Dies gilt sinngemäß auch für Stiftungen.

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