Franz Mittendorfer/Klaus Mittermair

Handbuch Unternehmensfinanzierung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2331-3

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Handbuch Unternehmensfinanzierung (1. Auflage)

S. 427Abschnitt BT 2: Formen der Fremdfinanzierung

I. Kredit

A. Allgemeines/Grundlagen
1. Begriff, Abgrenzungen

BT 2/1

Der Kreditvertrag ist in §§ 988 ff ABGB gesetzlich geregelt; diese Bestimmungen wurden mit dem Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG, BGBl I 2010/28) 2010 in das ABGB (erstmals) implementiert.

BT 2/2

§ 988 S 1 ABGB definiert den Kreditvertrag als einen entgeltlichen Darlehensvertrag über Geld, wobei auch der Krediteröffnungsvertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird, sowie der Kontokorrentkredit als Kreditvertrag zu qualifizieren ist.

BT 2/3

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Darlehensvertrag“ und „Kreditvertrag“ oftmals synonym verwendet; wie die vorstehende Definition zeigt, handelt es sich beim Kreditvertrag um eine spezifische Ausformung des Darlehensvertrages, der durch Entgeltlichkeit (im Zweifel in Form von Zinsen; § 988 S 3 ABGB) einerseits und anderseits durch die Überlassung der Nutzung eines Kapitals gekennzeichnet ist. Die Unterscheidung, dass der Darlehensvertrag als „Realkontrakt“ neben der Willenseinigung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber die tatsächliche Übergabe der Darlehensvaluta voraussetzt, währenddessen es sich beim Kredit(eröffnungs)vertrag um einen Kon...

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