Neugebauer

Schritt für Schritt vom Beleg zur Bilanz

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3402-9

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Schritt für Schritt vom Beleg zur Bilanz (2. Auflage)

S. 27

8.1. Verbuchung von Eingangsrechnungen

Für die Verbuchung von Eingangsrechnungen (ER) ist es notwendig, die Inhalte der Rechnung (die zu Grunde liegende Lieferung/Leistung) zu verstehen, um sie korrekt verbuchen zu können. Es ist zu klären, wofür die Rechnung gelegt wurde. Handelt es sich um den Kauf von Anlagevermögen oder wurden Handelswaren erworben oder handelt es sich um die Rechnung für eine erbrachte Dienstleistung? Abhängig davon erfolgt die richtige Kontenzuordnung.

8.1.1. Eingangsrechnung für Anlagevermögen

8.1.1.1. Immaterielles Anlagevermögen

Immaterielles Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und betrifft in der Praxis häufig EDV-Software.

Beispiel

Die Atlanta GmbH erwirbt von der EDV GmbH am 5.2.20XX ein Datenverarbeitungsprogramm um 3.000,00 EUR zuzügl. 20 % USt auf Ziel, die Rechnung liegt bei.

Lösung

Buchung am 5.2.20XX:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
(0) EDV-Software
3.000,00 EUR
(2) Vorsteuer
600,00 EUR
an (3) Kreditor (Verbindlichkeiten aus L&L)
3.600,00 EUR

Die Verbindlichkeit wird auf das Kundenkonto in der Kreditorenbuchhaltung (Nebenbuch vgl. Kapitel 7) verbucht. Es wird also für den Lieferanten EDV GmbH ein eigenes Kreditorenkonto (z.B. 3120 EDV GmbH) eröffnet, und die Verbindli...

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