Neugebauer

Schritt für Schritt vom Beleg zur Bilanz

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3402-9

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Schritt für Schritt vom Beleg zur Bilanz (2. Auflage)

S. 2

2.1. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Der Unternehmer muss jedes Jahr zum Bilanzstichtag einen Jahresabschluss aufstellen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Unternehmer neun Monate Zeit (§ 193 UGB). Ist der Bilanzstichtag der 31.12. des Jahres, so muss der Unternehmer bis spätestens 30.9. des darauf folgenden Jahres den Jahresabschluss zum 31.12. erstellen und auch unterschreiben. Der Jahresabschluss ist das Resultat der unterjährigen Buchungen und der Bilanzierungsarbeiten zum Stichtag.

Gemäß § 195 UGB muss der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) aufgestellt werden. Die Einhaltung dieser Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzw. leitenden Prinzipien bei der Buchhaltung und Bilanzierung gewährleisten, dass der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage vermittelt. Bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss nach § 222 UGB zusätzlich auch ein möglichst getreues Bild der Finanzlage vermitteln. Die Vermittlung des möglichst getreuen Bildes wird Generalnorm bezeichnet.

Das bedeutet für die laufende Buchhaltung, dass man sich bei Unklarheiten in Bezug auf die Verbuchung eines Geschäftsfalles immer wieder die entscheiden...

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