Jennewein

FBG | Firmenbuchgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3794-5

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Jennewein - FBG | Firmenbuchgesetz

§ 9

Jennewein

Übersicht der Kommentierung


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I.
Map
II.
Kommentar
1, 2
A.
Auflösung
511
B.
Liquidation bzw Fortsetzung
1223
III.
Aus der Praxis
24, 25

I. Map

II. Kommentar

1

Bei allen Rechtsträgern mit Ausnahme der Einzelunternehmer sind die Auflösung und Fortsetzung einzutragen; bei Personengesellschaften die Auflösung auch dann, wenn gleichzeitig ein neuer Rechtsträger eingetragen wird, womit die Eintragung eines neuen Inhabers des Unternehmens gemeint ist.

2

25   Generalversammlungsbeschluss  vom                    002

       Die Gesellschaft ist aufgelöst.

3

27   Generalversammlungsbeschluss  vom                    003

       Fortsetzung der Gesellschaft

4

6    Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch                       004

       Mag. Lorenz Felder, 

       Die Gesellschaft ist aufgelöst.

A. Auflösung

5

Mit der amtswegigen Eintragung der Löschung wegen Vermögenslosigkeit gem § 40 Abs 1, § 42 gilt die Gesellschaft/Genossenschaft/Privatgesellschaft als aufgelöst.

6

Die Nichteröffnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens (§ 123a IO) ist bei Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ein gesetzlicher Auflösungstatbestan...

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