Erwin Lasslesberger

Finanzierung von A bis Z

1. Aufl. 2005

ISBN: 978-3-7073-0778-8

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Finanzierung von A bis Z (1. Auflage)

S. 175N

NACHFOLGEBONUS

Förderung der Betriebsnachfolge bei Kleinunternehmen durch einen Zuschuss für das angesparte Kapital durch die → Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS). Detaillierter dazu → Gründungsbonus.

NACHRANGIGKEIT

Verbriefte und unverbriefte Vermögensgegenstände sind nachrangig, wenn die Forderungen im Falle der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Beispiele: nachrangige Anleihen (z.B. → Ergänzungskapital) oder nachrangige Darlehen (→ Mezzaninkapital).

NAMENSAKTIE

Die Aktie lautet auf Namen oder an Order. Eine Übertragung ist durch → Indossament möglich. N. sind in das Aktienbuch der AG einzutragen, die Übertragung der Aktie ist der AG zu melden. Ist die Übertragung an die Zustimmung der AG gebunden, spricht man von vinkulierten N. Alternative zur N. ist die → Inhaberaktie. S. auch Abb. Nr. 3: Arten von Aktien.

NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNG

Schuldverschreibung, die auf eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person lautet.

NEBENGEBÜHRENSICHERSTELLUNG

→ Hypothek

NEGATIVE COVENANTS

Vertraglich vereinbarte Unterlassungspflichten (z.B. in Kreditverträgen). S. auch → Covenants

NEGATIVERKLÄRUNG (NEGATIVE PLEDGE CLAUSE)

In den Anleihebedingungen verpflichtet sich der Emittent, künftige Forderungen nicht oder nicht besser zu besichern als...

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