Erwin Lasslesberger

Finanzierung von A bis Z

1. Aufl. 2005

ISBN: 978-3-7073-0778-8

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Finanzierung von A bis Z (1. Auflage)

S. 92F

FACTOR (FAKTOR, FACTORINGINSTITUT, FACTORBANK)

Kreditinstitut, das das Factoringgeschäft (→ Factoring) betreibt.

FACTORING

F. ist der vertraglich festgelegte laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. Damit dient F. primär der Bevorschussung von offenen Forderungen und hat Finanzierungsfunktion (→ Abtretung von Forderungen). Dabei werden die Forderungen nicht einzeln an den Factor übertragen, sondern durch eine Globalzession: alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen werden durch einen Rechtsakt übertragen (dazu auch → Zessionskredit). Zusätzlich bietet der Factor in der Regel auch Dienstleistungen an (Übernahme der Debitorenbuchhaltung, des Inkasso- und Mahnwesens, Prüfung der Bonität der Forderungen). Schließlich kann der Factor auch das Ausfallsrisiko der Forderung übernehmen (Delkredere-Risiko). Dann kann der Factor nicht mehr auf den Unternehmer zurückgreifen, wenn der Verpflichtete nicht zahlt.

  • Factoringgeschäfte sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 16 BWG und können daher nur von Kreditinstituten angeboten werden. F. ist ein Finanzierungs- und Dienstleistungsinstrument vor allem für mittelständische Unternehmen mit vielen Kunden und hohen Außenständen.

  • Die Bereitstellung von Liquidität angepasst an...

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