Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 234 Entsendung

Sieglinde Gahleitner

RV [18]

Zu § 234:

Die Bestimmung verweist hinsichtlich der Entsendung der österreichischen Mitglieder des SE-Betriebsrates kraft Gesetzes auf die für die Entsendung der österreichischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums getroffene Regelung (siehe die Erläuterungen zu den §§ 217 und 218 ArbVG). Die Entsendung von Vertretern einer zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung ist allerdings nur zulässig, sofern diese Betriebsratsmitglieder gemäß § 53 Abs. 4 sind.

Zwar bestimmt Teil 1 lit. a des Anhangs, dass nur ein Arbeitnehmer der Europäischen Gesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe, der von den Arbeitnehmervertretern aus ihrer Mitte zu wählen ist, Mitglied des SE-Betriebsrates sein kann, doch bestimmen sich die Begriffe „Arbeitnehmer“ bzw. „Arbeitnehmervertreter“ nach inländischem Recht. Im Hinblick darauf, dass die Betriebsratsmitglieder gemäß § 53 Abs. 4 in dieser Funktion gerade nicht als Gewerkschaftsvertreter, sondern als betriebliche Arbeitnehmervertreter auftreten und die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Betriebsratsmitglieder haben, kann man sie unter den Begriff „Arbeitnehmer“ im Sinne der Richtlinie subsumieren. Nach den Inten...

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