Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 13. Gerichtliche Überprüfung der Barabfindung

Susanne Kalss

RV [12]

Vgl. § 9 Abs. 2 SpaltG, §§ 225b ff AktG.

Auch diese Bestimmung ist Folge der Entscheidung, die Ermächtigung des Art. 8 Abs. 5 der Verordnung durch einen Barabfindungsanspruch widersprechender Minderheitsaktionäre zu nützen. Sie ist von der Verordnung nicht zwingend vorgegeben, die Verordnung verbietet sie aber auch nicht.

Dabei folgt der Entwurf dem bereits für das Umtauschverhältnis der Anteile bei Verschmelzung und Spaltung sowie bei der Überprüfung der Barabfindung bei nicht verhältniswahrender Spaltung eingeschlagenen Weg eines außerstreitigen Überprüfungsverfahrens anstelle der Anfechtungsklage.

Auch wenn § 13 Abs. 2 dies nicht ausdrücklich ausspricht, haben wohl nur solche Aktionäre ein rechtliches Interesse am Verfahren und sind antragslegitimiert, die auch einen Anspruch auf die Barabfindung geltend machen. In der Praxis werden aber in aller Regel ohnedies nur solche Aktionäre das Verfahren einleiten wollen; auf den Nachweis der Geltendmachung der Abfindung gem. § 12 Abs. 1 wird daher in der Regel verzichtet werden können.

Die Frist des Abs. 2 ist eine prozessuale Frist, maßgeblich ist daher das Absenden (der Postlauf zählt nicht). Die Frist ist dadurch fa...

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