Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 33

Gellis

Einleitung

1

Im GmbHG sind keine Haftungsnormen für Aufsichtsratsmitglieder enthalten; es wird vielmehr auf die Haftungsnormen der Geschäftsführer (§§ 25 bis 27) verwiesen (RdW 2002/350, 342 = ZIK 2002/135, 92 = WBl 2002/227, 325 = GesRZ 2002, 86). Durch diese Verweisung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan und die Geschäftsführer, obwohl ihnen unterschiedliche Aufgaben übertragen sind, die nicht nur inhaltlich differieren, sondern auch mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet sind, hinsichtlich der Haftung gleich gestellt. Der OGH (EvBl 1978/4 = JBl 1978, 158; ähnlich auch 1 Ob 144/01 = RdW 2002/350 = ZIK 2002/135, 92 = WBl 2002/227, 325 = GesRZ 2002, 86) hat ausgesprochen, dass die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder nicht durch undifferenzierte Anwendung der Haftungsbestimmungen für Vorstandsmitglieder auf Aufsichtsratsmitglieder, sondern nur im Weg der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen beantwortet werden kann, welche die Aufgaben des Aufsichtsrats und seine Stellung im Verhältnis zum Aufsichtsrat ordnen. Das ist auch der Grund, warum die jeweils vom Aufsichtsrat zu besorgenden Tätigkeiten immer in Relation zum Sorgfaltsmaßstab zu setzen sein we...

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