Lenneis/Wanke (Hrsg)

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3098-4

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Lenneis/Wanke (Hrsg) - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30f [Schülerfreifahrten]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Verträge betreffend Schülerfreifahrt
A.
Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes
17
B.
Linienverkehr
811
C.
Gelegenheitsverkehr
1221
D.
Kostenersatz an Gemeinden und Schulerhalter
2224
II.
Fahrausweis
III.
Strecke
2633
IV.
Antrag und beizuschließende Unterlagen
3448a
V.
Eigenanteil (Selbstbehalt)
4952
VI.
Andere unentgeltliche Beförderung

I. Verträge betreffend Schülerfreifahrt

A. Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes

1

Das FLAG ermächtigt den jeweils zuständigen Bundesminister (s § 1 Rz 99), im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes Verträge mit Verkehrsunternehmen im Linien- und im Gelegenheitsverkehr sowie mit Gemeinden zur Gewährleistung einer Schülerfreifahrt abzuschließen.

Bis zum BudgetbegleitG 2011 lauteten Abs 2, 4 und 5 (rückwirkende Änderung ab , s § 55 Abs 17):

„(2) Der Fahrpreisersatz darf nur für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule sowie nur für Schüler geleistet werden, für die eine Schulbestätigung im Sinne des § 30e Abs. 3 beigebracht wird, und für die, sofern sie volljährig sind, Familienbeihilfe bezogen wird. Die Leistung des Fahrpreisersatzes ist bei Schülern, die nicht die österreichische Staatsbürger...

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