Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.)

VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3858-4

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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.) - VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

§ 11 Anzuwendendes Recht

Albin Larcher/Andreas Wimmer

Materialien

ErläutRV 2009 BlgNR 24. GP: Der vorgeschlagene 2. Abschnitt des 2. Hauptstückes regelt das Vorverfahren. Das ist das Verfahren bis zur Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Laut RV 1618 dB XXIV. GP, 14 schließt Art 130 B-VG Regelungen nicht aus, wonach die belangte Behörde aus Anlass der Erhebung einer Beschwerde ermächtigt ist, den angefochtenen Bescheid nach Art einer Berufungsvorentscheidung (§ 64a AVG) aufzuheben oder in jeder Richtung abzuändern oder eine Entscheidung nach Erhebung der Säumnisbeschwerde nachzuholen. Für dieses Verfahren ordnet der vorgeschlagene § 11 an, dass die Behörde – soweit der 1. und der 2. Abschnitt des 2. Hauptstückes nicht anderes bestimmen – in diesen Verfahren jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen anzuwenden hat, die die Behörde in einem Verfahren anzuwenden hat, das der Beschwerde an das Verwaltungsgericht vorangeht; dazu zählen auch jene Verfahrensvorschriften in Bundes- oder Landesgesetzen, die gemäß Art 11 Abs 2 B-VG von den Verwaltungsverfahrensgesetzen abweichen oder hinsichtlich deren Regelungsgegenstand die Verwaltungsverfahrensgesetze bloß subsidiäre Geltung beanspruchen. Die Anwendung unterschiedlichen Verfahrensrechts durch di...

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