Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.)

VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3858-4

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Lampert/Bumberger/Larcher/Weber (Hrsg.) - VwGVG | Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Artikel 132

Karl Weber

Materialien

ErläutRV 1618 BlgNR 24. GP: Der vorgeschlagene Art 132 Abs 1 bis 4 regelt die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (Beschwerdelegitimation; vgl dazu Art 81a Abs 4 letzter Satz, Art 129a Abs 1 Z 2, Art 131 Abs 1 und Art 132 B-VG; vgl auch die Erläuterungen zum vorgeschlagenen Art 130 Abs 1). Zu der in Abs 1 Z 1 nicht enthaltenen Bezugnahme auf die Prozessvoraussetzung der „Erschöpfung des Instanzenzuges“ vgl die Erläuterungen zu Abs 6 sowie zu Z 28 (Art 81b Abs 3 erster Satz), Z 29 (Entfall des Art 81c Abs 3), Z 49 (Entfall des Art 103 Abs 4), Z 50 (Art 109), Z 51 (Entfall des Art 111) und Z 52 (Art 112).

Der vorgeschlagene Art 132 Abs 5 entspricht dem geltenden Art 131 Abs 2 B-VG für den Verwaltungsgerichtshof und soll es wie bisher ermöglichen, durch Bundes- oder Landesgesetz sog Amts und Organparteien zur Beschwerdeerhebung gegen einen Bescheid zu berechtigen; diese Ermächtigung soll auch für die Beschwerdeerhebung gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gelten, über deren Rechtmäßigkeit derzeit die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern mit Bescheid entscheiden (vgl Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG).

Ist in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches d...

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