Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg)

Kartellrecht

Kommentar, KartG | Kartellgesetz, WettbG | Wettbewerbsgesetz, FWBG | Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4602-2

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Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg) - Kartellrecht

§ 53 Haftung mehrerer Personen

Verena Strasser

1

Diese Bestimmung sieht eine Solidarhaftung für den Fall, dass mehrere Gebührenschuldner zur Zahlung desselben Gebührenbetrags verpflichtet sind, vor. Bei einer Solidarschuld kann der Gläubiger den Solidarschuldner bis zu einer vollständigen Befriedigung beliebig in Anspruch nehmen. Auch nach § 2 Abs 1 letzter Satz GEG haften mehrere Personen, die zum Ersatz desselben Betrags verpflichtet sind, solidarisch.

2

Prozessual bewirkt eine Solidarschuld keine einheitliche Streitpartei, sondern eine materielle Streitgenossenschaft nach § 11 Abs 1 Z 1 ZPO. Eine einheitliche Streitpartei ist nämlich dann nicht gegeben, wenn trotz Gemeinsamkeit ...

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