Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3808-9

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Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl - DSG | Datenschutzgesetz

§ 18 Einrichtung

Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

ErlAB zu § 18 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 11)

Die DSGVO erfordert aufgrund ihrer unmittelbaren Gültigkeit keine Umsetzung in das nationale Recht des Mitgliedstaats. Wenn in dieser Verordnung Präzisierungen oder Einschränkungen ihrer Vorschriften durch das Recht des Mitgliedstaats vorgesehen sind, können die Mitgliedstaaten jedoch – wie in Erwägungsgrund 8 der DSGVO ausgeführt – Teile dieser Verordnung in ihr nationales Recht aufnehmen, soweit dies erforderlich ist, um die Kohärenz zu wahren und die nationalen Rechtsvorschriften für die Personen, für die sie gelten, verständlicher zu machen. Im Rahmen dieser Vorgaben soll die Durchführung von Kapitel VI der DSGVO zu den unabhängigen Aufsichtsbehörden im DSG nur dort Regelungen vorsehen, wo sie tatsächlich erforderlich sind. Nicht durchführungsbedürftig sind im Kapitel VI etwa Art 55 und 56 DSGVO. Anzumerken ist im weiteren Zusammenhang auch, dass Art. 54 Abs. 2 DSGVO bereits unmittelbar anwendbar die Verschwiegenheitspflicht festlegt. Darüber hinaus gilt für die betroffenen Personen auch die Amtsverschwiegenheit. Insofern ist eine Durchführung in Form einer Wiederholung des Art. 54 Abs....

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