Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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Nachtarbeit
Beschäftigungsverbote bezüglich der Nachtarbeit bestehen in folgenden Konstellationen:
Für werdende und stillende Mütter sieht § 6 Abs 1 MSchG ein Beschäftigungsverbot von 20 bis 6 Uhr vor.
Für Kinder und Jugendliche sieht § 17 Abs 1 KJBG ebenfalls ein Beschäftigungsverbot von 20 bis 6 Uhr vor.
Diese Gesetze beinhalten aber auch Ausnahmen zum Verbot der Nachtarbeit.
Manche → lohngestaltende Vorschriften sehen für die Arbeit in der Nacht innerhalb der → Normalarbeitszeit einen → Nachtzuschlag vor. Was in diesem Zusammenhang für den arbeitsrechtlichen Anspruch als „Nacht“ gilt, richtet sich nach dem jeweiligen → Kollektivvertrag.
Nächtigungsgeld
Für Inlands- und Auslandsdienstreisen sind die Nächtigungsgelder einschließlich der Kosten des Frühstücks bei Abrechnung mit Belegen in voller Höhe der nachgewiesenen Nächtigungskosten zeitlich unbefristet nicht steuerbar (von der → Lohnsteuer und anderen → Lohnabgaben befreit) sowie in Bezug auf die → Sozialversicherungsbeiträge befreit (§ 26 Z 4 EStG, § 49 Abs 3 Z 1 ASVG).
Pauschal bezahlte Nächtigungsgelder liegen vorrangig iSd § 26 Z 4 EStG vor. Nach dieser Bestimmung können pauschal bezahlte Nächtigungsgelder für sechs Monate
unter Berücksichtigung von Höchstsätzen,
die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift bzw freiwillig gewährt werden,
unabhängig von der während der D...