Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4553-7

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BauR Wien | Wiener Baurecht (8. Auflage)

II. Historische Übersicht

Die Landesbauordnungen haben sich aus den alten Feuerlöschordnungen entwickelt. Ein Markstein war hier die für ganz Niederösterreich gültige Josephinische Feuerordnung für Landstädte und Märkte vom 7. 9. 1782, S. 2JGS Band I, S 301 ff, mit vermutlich gleichem Wirksamkeitsbeginn, mit Vorschriften auch über die Vorbeugung von Feuersbrünsten baurechtlichen Inhalts, so etwa über die Dacheindeckung, über das Verbot der Unterbringung von Wohnungen im Dachgeschoß usw. Weiters findet sich die Anordnung, daß ohne obrigkeitliche Erlaubnis und ohne vorhergegangenen Augenschein kein neues Gebäude aufgeführt oder „Hauptreparationen“ an denselben vorgenommen werden dürfen. Angeordnet wurde auch, daß sich der Bauherr bei der Herstellung von Gebäuden entsprechender Gewerbetreibender zu bedienen hat. Die Verpflichtung, zu der Baukommission Nachbarn beizuziehen und mit ihnen ein nachbarrechtliches Verfahren durchzuführen, findet sich erstmals in dem Hofdekret vom 5. 3. 1787, JGS Nr 641. Die erste eigenständige BO für Österreich dürfte die Bauordnung für die Städte Linz und Salzburg vom 18. 4. 1820, OÖ GS 1820, Nr 80, S 134, sein. Erst allmählich wurden weitere öffentliche Rücks...

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