Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert - BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

§ 28 Veranlagungsgemeinschaft

Walter Neubauer/Erwin Rath

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz.
I.
Begriff und Funktion der VG
1, 2
II.
Zulassung weiterer VG durch eine VO der FMA
3, 4
III.
VG und Veranlagungsvorschriften
5

I. Begriff und Funktion der VG

1

Gemäß § 28 Abs.1 ist die BV-Kasse verpflichtet, für die Veranlagung der Abfertigungsbeiträge eine VG einzurichten. Diese Bestimmung wurde § 12 PKG nachgebildet (vgl. dazu Farny/Wöss, Kommentar zum BPG und PKG, 1992, 300 f.). Die VG dient der Verrechnung der Veranlagungsergebnisse und Zuweisung dieser auf die Konten der einzelnen Anwartschaftsberechtigten.

Wesentlich ist, dass die Verwaltung der Abfertigungsbeiträge in der VG getrennt vom Vermögen der BV-Kasse zu erfolgen hat. Ebenso bildet das der VG zugeordnete Vermögen im Konkurs der BV-Kasse eine Sondermasse (vgl. dazu § 36).

2

Die...

Daten werden geladen...