Edlbacher

Steuerberaterinformation 2023

dbv

41. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0826-5

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Steuerberaterinformation 2023 (41. Auflage)

Kapitel 3f: Unternehmensrechtliche Bilanzierung

S. 1363.6. Bilanzierung nach dem Unternehmensrecht (UGB)

3601

Die seit dem RÄG 2014 (BGBl I 22/2015) gültigen Kategorisierungen nach Größenklassen stellen sich wie folgt dar:

3.6.1. Allgemeines: Inkrafttreten, Größenklassen, Offenlegung

Einzelabschlüsse

1. Größenklassen

3602

Für Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) und die gleichgestellten GmbH & Co KGs sind folgende Größenklassen-Kriterien relevant:


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Kategorien
Bilanzsumme (€ in Mio)
Umsatzerlöse (€ in Mio)
Dienstnehmer
Kleinst
bis 0,35
bis 0,7
bis 10
Klein
bis 5
bis 10
bis 50
Mittelgroß
bis 20
bis 40
bis 250
Groß
darüber
darüber
darüber
„X-Large“
100
200
darüber

Achtung

Kleinstkapitalgesellschaften können nur Gesellschaften sein, die weder Investmentunternehmen noch Beteiligungsgesellschaften sind.

Eine Gesellschaft, deren Aktien oder andere von ihr ausgegebene Wertpapiere an einem geregelten Markt in einem OECD-Land zum Handel zugelassen sind, ist immer als „große“ Gesellschaft einzustufen. Für die Kategorisierung nach den Größenkriterien sind die Zahlen der letzten beiden vorangegangenen Geschäftsjahre heranzuziehen. Änderungen in den Rechtsfolgen werden generell erst nach zweimaligem, aufeinanderfolgenden Über-/Unterschreiten zweier Sch...

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