Edlbacher

Steuerberaterinformation 2023

dbv

41. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0826-5

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Steuerberaterinformation 2023 (41. Auflage)

Kapitel 3a: Für alle Steuerzahler (NEU)

S. 843.1. Einkommensteuergesetz (EStG 1988)

3.1.1. Änderungen der Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 2, 414, 17 und §§ 108c124b EStG)

3101

1. Pauschaler Betriebsausgabenabzug für Jahresnetzkarten (§ 4 Abs 4 Z 5 und § 124b Z 397 EStG)

Bei Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste Fahrten als auch für private Fahrten genutzt werden, können zukünftig von Selbständigen (Einzelunternehmern) 50% der aufgewendeten Kosten pauschal ohne weiteren Nachweis als Betriebsausgaben abgezogen werden. Umfasst davon sind Kosten für eine nicht übertragbare Jahreskarte der 2. Klasse, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Jahreskarte auch für betriebliche Fahrten genutzt wird. Aufpreise bspw für Familienkarten sind nicht von der Pauschalregelung erfasst. Die Möglichkeit der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für Netzkarten als Betriebsausgabe bleibt weiterhin bestehen.

3102

2. Einkünfte aus Stipendien (§ 22 Z 1 lit a und § 124b Z 400 EStG)

ab

Stipendien stellen keinen wirtschaftlichen Einkommensersatz dar, soweit sie jährlich insgesamt nicht höher sind als die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt gem § 31 Abs 4 des Studienförderungsgesetzes 1992. Die bisherige Freigrenze (€ 715,--) wird durch einen Freibetrag (derzeit: € 92...

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