Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 26 Überwachung, Auskunfts- und Meldepflicht

Andreas Gerhartl

Übersicht der Kommentierung


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I.
Auskunftspflicht und Einsichtsrecht
13
II.
Betretungsrecht
 
 
A.
Betriebskontrolle
4, 5
 
B.
Rahmenbedingungen
6, 7
III.
Identitätsfeststellung
8, 9
IV.
Mitwirkung des Auftraggebers
 
 
A.
Reichweite der Verpflichtung
10, 11
 
B.
Sanktionen bei Verstoß

I. Auskunftspflicht und Einsichtsrecht

1

Gemäß § 26 Abs 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Geschäftsstellen des AMS, den Abgabenbehörden und den Trägern der Krankenversicherung sowie dem BVwG auf Verlangen:

  • Namen und Anzahl der im Betrieb beschäftigten Ausländer sowie

  • sonstige für die Durchführung des AuslBG notwendige Fakten und Sachverhalte

bekannt zu geben und die Kontrollorgane in die erforderlichen Unterlagen Einsicht nehmen zu lassen.

Letztere Verpflichtung trifft auch den Ausländer. Im Rahmen der Mitteilungspflicht gemäß Abs 1 soll aber nicht untersucht bzw eine Antwort auf die Frage erzwungen werden, ob ein konkret angetroffener oder (allenfalls auch in der Vergangenheit) verwendeter Auslän...

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