Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz (1. Auflage)

S. 272 Anlage D

Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen gemäß § 24 Abs. 2


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Kriterien
Punkte
Qualifikation
maximal anrechenbare Punkte: 30
Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit
20
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer
20
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich
30
 
Berufserfahrung
maximal anrechenbare Punkte: 10
Berufserfahrung (pro Jahr)
2
 
Sprachkenntnisse
maximal anrechenbare Punkte: 15
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A 2)
5
Deutschkenntnisse zur selbständigen oder zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 1 oder B 2)
10
Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B 2)
10
Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C 1)
15
 
Zusatzpunkte
maximal anrechenbare Punkte: 30
Zusätzliches nachgewiesenes Kapital in der Höhe von mindestens € 50.000
10
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich
10
Alter bis 35 Jahre
10
S. 273
Summe der maximal anrechenbaren Punkte:
85
erforderliche Mindestpunkteanzahl:
50

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