Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

5. Wertpapierdeckung und Insolvenz (§ 11)

Anrechenbarkeit und Zuordnung

Die (gute) beitragsorientierte Zusage baut rein auf einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung auf, somit kann eine gänzliche Anrechnung auf die verpflichtende Wertpapierdeckung erfolgen. Die Anschaffung von Wertpapieren ist somit irrelevant (§ 11 Abs 1 iVm Abs 1a). Durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung, welche als Standardfall betrachtet werden kann, ist auch eindeutig die Zweckwidmung und klare Zuordnung zum Arbeitnehmer gegeben.

Die Verpflichtung kann nur dann wieder aufleben, wenn der Arbeitgeber die Prämienzahlung in die Versicherung einstellt oder reduziert, und diese Einstellung oder Reduktion nicht auf folgende Gründe zurückzuführen ist:

  • einvernehmliche Änderung der Pensionszusage;

  • Ausübung eines (zulässigen) Widerruf- oder Gestaltungsvorbehaltes durch den Arbeitgeber.

Da der Arbeitgeber ansonsten verpflichtet ist, die Prämienzahlung in vereinbarter Höhe in die Bemessungsgrundlage Pensionsrückdeckungsversicherung zu leisten, hat ein Unterlassen dieser Verpflichtung keine Auswirkung auf die zugesagte Pensionsleistung (welche sich ergeben würde, wenn der Arbeitgeber die Zahlung wie verei...

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