Reindl/Stopper

BPG I Betriebspensionsgesetz

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4198-0

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BPG I Betriebspensionsgesetz (1. Auflage)

b) Beitrags- und Leistungsrecht

Beitrags- und Leistungsrecht sind die wesentlichen Inhalte der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung und müssen auch S. 59durch den PK- bzw bKV-Vertrag gänzlich abgebildet werden (da dieser ansonsten wiederum von Nichtigkeit bedroht sein kann).

Zu beachten ist, dass Beitrags- und Leistungsrecht eng miteinander verknüpft sind. Es bestehen weder im BPG noch in PKG/VAG 2016 formale Vorgaben bezüglich der Strukturierung von arbeitsrechtlichen Grundlagen sowie des PK- bzw bKV-Vertrags. Es ist also keinesfalls erforderlich oder sinnvoll in der Grundlagenvereinbarung eine Gliederung festzulegen, welche die Überschrift „Leistungsrecht“ oder „Beitragsrecht“ trägt. Das BPG selbst kennt den Begriff „Beitragsrecht" ebenso nicht, vielmehr subsummiert es unter § 3 Abs 1 Z 2 PKG bzw § 6a Abs 1 Z 2 VAG 2016 unter „Leistungsrecht“ auch viele beitragsrechtliche Regelungen. Schrammel/Kietaibl nehmen eine Trennung vor, welche uns für eine bessere Übersicht und Abgrenzung als sinnvoll erscheint (wobei wir vereinzelte Regelungen eher dem Leistungs- als dem Beitragsrecht zuordnen).

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