Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1267-6

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Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

§ 273 Prüfungsbericht

Milla/Vcelouch-Kimeswenger/Weber

EB zu § 273:

Neben grammatikalischen Anpassungen wird die Trennung der Sonderberichterstattung gemäß URG vom Abschnitt über die Redepflicht vorgeschlagen, um den unterschiedlichen Charakter der Bestimmungen deutlich herauszuarbeiten, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden wären. Darüber hinaus wird in Abs. 1 klargestellt, dass im Prüfungsbericht zum Konzernabschluss auch festzustellen ist, ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften beachtet worden sind (vgl. auch § 269 Abs. 2). Aufgrund der durch die Änderungs-RL (Art. 1 Z 7) bedingten Ergänzung in § 269 Abs. 1 ist auch § 273 Abs. 1 zu ergänzen. Nun muss der Abschlussprüfer im Prüfungsbericht ebenfalls feststellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243b) aufgestellt wurde. Dies selbstverständlich nur in Gesellschaften, die der Verpflichtung des § 243b unterliegen. Im Bericht muss nicht eigens festgehalten werden, dass ein Corporate Governance-Bericht nicht zu erstatten war, weil die Gesellschaft nicht in den Anwendungsbereich des § 243b UGB fällt.

In ihrem Bericht über die Umsetzung der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen...

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