Portele/Portele

1 × 1 der Personalverrechnung 2024

7. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4841-5

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1 × 1 der Personalverrechnung 2024 (7. Auflage)

S. 15320. Eintritt eines Mitarbeiters

20.1. Arbeitsvertrag (Dienstvertrag)

Verpflichtet sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, liegt ein Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag vor. Er ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowohl Rechte als auch Pflichten haben.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht zwingend festgelegt sind.

Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist normalerweise an keine Formvorschrift gebunden. Aus diesem Grunde kann er nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder sogar durch eine schlüssige Handlung zustande kommen, Letzteres zB dadurch, dass jemand Arbeitsleistungen für einen anderen erbringt und dieser die Leistungen annimmt. Gibt es jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel aushändigen.

20.2. Dienstzettel

Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die w...

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